Fischereischeine - Gastfischer
Um in Bayern zu angeln benötigt man neben der Lizenz für jedes Gewässer (bei uns Tages- oder Jahresgastkarte) einen gültigen staatlichen Fischereischein.
Folgende Dokumente können wir leider nicht akzeptieren:
Nicht gültig sind die in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen ohne vorherige Prüfung und ohne Beschränkung auf ausländische Touristen erteilten befristeten Fischereischeine.
Die sog. Touristenfischereischeine können auch nicht dem in Bayern erteilten Jahresfischereischein gleichgestellt werden.
Nicht gültig ist auch der "Friedfischfischereischein", den volljährige Personen in Sachsen-Anhalt erwerben können. Voraussetzung ist das Bestehen einer mündlichen Prüfung. Diese stellt geringere Anforderungen als die in Sachsen-Anhalt abgenommene reguläre Fischerprüfung, so dass der Friedfischereischein nicht gleichgestellt werden kann.
Nähere Informationen dazu finden Sie auch im Flyer "Angeln in Bayern" des Landesfischereiverbandes Bayern e. V.: Download Flyer
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Nicht gültig sind die in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen ohne vorherige Prüfung und ohne Beschränkung auf ausländische Touristen erteilten befristeten Fischereischeine.
Die sog. Touristenfischereischeine können auch nicht dem in Bayern erteilten Jahresfischereischein gleichgestellt werden.
Nicht gültig ist auch der "Friedfischfischereischein", den volljährige Personen in Sachsen-Anhalt erwerben können. Voraussetzung ist das Bestehen einer mündlichen Prüfung. Diese stellt geringere Anforderungen als die in Sachsen-Anhalt abgenommene reguläre Fischerprüfung, so dass der Friedfischereischein nicht gleichgestellt werden kann.
Nähere Informationen dazu finden Sie auch im Flyer "Angeln in Bayern" des Landesfischereiverbandes Bayern e. V.: Download Flyer
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